Betriebliche ErfahrungsexpertInnen haben zwei Hauptaufgaben: Prävention und Begleitung. Dabei sind die Anforderungen vielfältig. Vom Berater, zum Begleiter oder dem Dozenten in innerbetrieblichen Schulungen bis hin zur betrieblichen Wiedereingliederung Betroffener lässt sich das Arbeitsfeld spannen.
Doch während EX-IN-Genesungsbegleiter in Gesundheits- und Therapie-Einrichtungen eingesetzt werden, arbeiteten PGiB-ErfahrungsexpertInnen in öffentlichen bzw. privaten Unternehmen.
Prävention
Betriebliche ErfahrungsexpertInnen sind wie „Unfallschutzbeauftragte für psychische Erkrankungen“. Während ein Sicherheitsbeauftragter auf Gefahren wie Treppen, Lasten oder Chemikalien achtet, registrieren ErfahrungsexpertInnen Gefahren wie Überlastung, Verhaltensmuster, Zwischentöne … und beraten präventiv. Dazu können sie von Betroffenen angesprochen werden oder selbst aktiv werden, indem sie belastende Rahmenbedingungen ansprechen, Verbesserungen vorschlagen sowie präventiv Führungskräfte bzw. KollegInnen schulen.
Begleitung
Betriebliche ErfahrungsexpertInnen unterstützen das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) beziehungsweise die stufenweise Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Mitarbeitern – vor allem im Umfeld bzw. an den Schnittstellen zum sozialpsychiatrischen Versorgungssystem.
Die Eingliederung nach einer psychischen Erkrankung ist ungleich schwieriger als nach einer physischen Erkrankung, denn die wenigsten Kollegen sind im Umgang mit Betroffenen geübt. Es ist selbstverständlich, einer Kollegin auf Krücken die Tür aufzuhalten, aber was hilft einem depressiven Kollegen?
In der Regel steuern Hemmungen, Stigmatisierung, Vorbehalte und Verdrängung das Verhalten. Das erschwert die Eingliederung und erhöht das Risiko von Rückfällen.
Das machen betriebliche ErfahrungsexpertInnen anders
Betriebliche ErfahrungsexpertInnen vereinen Wissen aus drei Bereichen in einer Person. Sie haben:
und sie sind: